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Urlaub für Fernstudium und Weiterbildung

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Fernstudierende im zfh-Verbund können Bildungsurlaub beantragen

Fernstudierende, die sich neben Beruf und privaten Verpflichtungen weiterqualifizieren, können in vielen Fällen für die Präsenztage an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder sog. Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragen. Beim zfh-Verbund können die Studierenden diese Möglichkeit für viele Studienangebote nutzen – der Bedarf für berufs­begleitende Fernstudiengänge ist entsprechend hoch.

Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.

Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgt das zfh für eine Anerkennung seiner Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.

Wie funktioniert es?
Fernstudierende im zfh-Verbund finden unter www.zfh.de/bildungsfreistellung/ Antragsformulare für ihren Studiengang. Hier erhalten Interessierte auch einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub oder der Bildungszeit der jeweiligen Bundesländer. Darüber hinaus bietet die Seite www.bildungsurlaub.de/seminare/ einen Überblick anerkannter Veranstaltungen.

Rückfragehinweis:
zfh Ulrike Cron Tel: 0261 91538-0 Email: u.cron@zfh.de Link zu diesem Newseintrag